Der gute Rat zum Spenden

Die 7 wichtigsten Tipps für Spenderinnen und Spender des Deutschen Zentralinstituts (DZI) für soziale Fragen finden Sie hier:

Vereinfachte Spendenregelung

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden wird deutlich verbessert

Rückwirkend zum 1. Januar 2007 ist das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" in Kraft getreten. Die Eckpunkte der neuen Gesetzesregelungen sehen unter anderem vor:

Die Höchstgrenze für den Spendenabzug erhöht sich auf einheitlich 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Bisher waren lediglich 5 Prozent für gemeinnützige bzw. 10 Prozent für mildtätige Zwecke steuerlich abzugsfähig.

Der Sonderausgabenabzugsbetrag für Zuwendungen in das Grundstockvermögen von gemeinnützigen Stiftungen erhöht sich von 307.000 Euro auf 1 Million Euro und gilt nun auch für Zustiftungen nach dem ersten Gründungsjahr. Die Zuwendungen können auf 10 Jahre verteilt werden.

Wenn Unternehmen spenden oder Stiftungen gründen, können sie in Zukunft vier Promille (statt vorher zwei Promille) der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Die vereinfachte Spendenbescheinigung gilt für Beträge bis 200 Euro.

Daniela Felser, Geschäftsführerin des Deutschen Spendenrates*:

Daniela Felser

"Durch die Neuregelung werden sowohl die Interessen der Spender als auch die der Spenden sammelnden Organisationen besser berücksichtigt. Wir begrüßen die Veränderungen, da diese die Menschen zu mehr finanzieller und ehrenamtlicher Tätigkeit in unserer Gesellschaft motivieren können."

Deutscher Spendenrat

* Der Deutsche Spendenrat e. V. ist die Interessenvertretung von rund 70 Spenden sammelnden, gemeinnützigen Organisationen aus den Bereichen soziale und humanitäre Hilfe, Umwelt und Tierschutz. Er steht für mehr Transparenz im Spendenwesen und somit auch für höheren Verbraucherschutz.
Das CJD ist Mitglied im Deutschen Spendenrat. Weitere Informationen finden Sie unter www.spendenrat.de.