Friseur und Kosmetik

In dem dargestellten Berufsfeld ist sowohl eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) möglich, als auch die Aufnahme einer Ausbildung nach § 4ff BBiG (Vollausbildung) bzw. nach § 64ff BBiG (Werkerausbildung).

Die Förderung der Auszubildenden erfolgt neben der Ausbildung in folgenden Bereichen:

  • betriebliche Praktika
  • Ergänzungs- und Stützunterricht
  • Sozialpädagogische Begleitung
  • Hilfen bei der Arbeitsplatzsuche nach Beendigung der Ausbildung
  • Sonderkurse bei Dyskalkulie (Matheschwäche) oder Legasthenie (Lese-Rechtschreib-Schwäche)

Ihre Ansprechpartnerin: