Friseur und Kosmetik
In dem dargestellten Berufsfeld ist sowohl eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) möglich, als auch die Aufnahme einer Ausbildung nach § 4ff BBiG (Vollausbildung) bzw. nach § 64ff BBiG (Werkerausbildung).
Die Förderung der Auszubildenden erfolgt neben der Ausbildung in folgenden Bereichen:
- betriebliche Praktika
- Ergänzungs- und Stützunterricht
- Sozialpädagogische Begleitung
- Hilfen bei der Arbeitsplatzsuche nach Beendigung der Ausbildung
- Sonderkurse bei Dyskalkulie (Matheschwäche) oder Legasthenie (Lese-Rechtschreib-Schwäche)