Bußgelder sinnvoll eingesetzt

Sie sind Richterin, Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt?

Vielleicht haben Sie uns schon einmal mit einer Bußgeldzuweisung bedacht?

Wenn nicht, dann informieren wir Sie hiermit gern, wie auch Sie unsere Arbeit für Kinder und Jugendliche in Deutschland unterstützen können.

Das CJD ist seit einigen Jahren bundesweit bei allen Oberlandesgerichten im Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen eingetragen und erhält regelmäßig Bußgeldzuweisungen.

Die zugewiesenen Bußgelder fließen in Projekte in den Bereichen Spielraum, Bildung, Kinderpolitik, Kinderkultur und Bildung.

Unser Service für Sie:  

  • Wir garantieren Ihnen die schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihrer Bußgeldzuweisung.

  • Gerne schicken wir Ihnen unser Geldauflagenpaket mit folgendem Inhalt: Zahlscheinvordrucke, Aufkleber mit Anschrift und Kontoverbindung des CJD Olpe, allgemeine Informationen über das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands e.V.  

  • Wir haben für Bußgeldzuweisungen ein spezielles Konto. So können wir ausschließen, dass für die eingegangenen Bußgelder Spendenquittungen ausgestellt werden.  

  • Wir teilen Ihnen sofort mit, wenn Zahlungen eingegangen sind oder jemand seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.