Fünftes parlamentarischen Frühstücks des CJD im Landtag von NRW

31.05.2015 CJD Olpe « zur Übersicht

NRW/Düsseldorf. „Nun schon zum fünften Mal, oder auch ein halbes Jahrzehnt, lädt uns das CJD zu einem  Frühstück hier im Landtag ein,  damit wir gestärkt in die Plenarsitzungen gehen können, das ist nun schon eine tolle Tradition“, bedankte sich  NRW-Landtagspräsidentin Carina Gödecke in ihrer Begrüßungsrede beim Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD – Die Chancengeber). Sie lade gerne auch schon mal zum nächsten Frühstück in 2016 ein.  Der gute Zuspruch, den die CJD-Frühstücke erhalten, sei nicht nur dem guten Rahmen geschuldet sondern vor allem den Mitarbeitenden, die mit hohem Engagement immer wieder deutlich machen, wofür das CJD steht. Eine Chance dieser Veranstaltung mit den Parlamentariern für das CJD sehe sie in der Stärkung durch neue Kontakte mit den Parlamentariern. Daher ruft sie die Abgeordneten auf, die CJD-Einrichtungen zu besuchen.  

Beim wichtigen Thema des diesjährigen Frühstücks, der "Inklusion", die auch beim ersten Frühstück vor fünf Jahren schon einmal Thema war, gehe es vor allem um die Chancen für Förderberufskollegs in Berufsbildungswerken, von denen das CJD drei in Moers, Dortmund und Frechen in NRW unterhält. Das Motto des CJD „Keiner darf verloren gehen“ habe auch der Landtag als Motto, daher habe das CJD im Landtag gute Freunde und gute Verbündete.  

Pfarrer Matthias Dargel, Vorstandssprecher des CJD, wies darauf hin: „Inklusion ist bei uns im CJD seit jeher ein Thema. Wir im CJD haben Schulen mit benachteiligten bis hin zu hochbegabten jungen Menschen". Die Berufsbildungswerke deckten zugleich die schulische berufliche Bildung über eigene private Förderberufskollegs (Ersatzschulen) ab, um eine Ausbildung im dualen System sicher zu stellen. Die meisten Schülerinnen und Schüler der Förderberufskollegs seien nach geltendem Recht nicht mehr schulpflichtig und könnten deshalb nicht sonderpädagogisch gefördert werden.

Da die Ausbildungen in Berufsbildungswerken von der Bundesagentur für Arbeit anerkannt und gewünscht seien, müsse es aber dort auch junge Menschen  geben, die nicht mehr schulpflichtig seien, zumal die meisten von ihnen gerade aufgrund ihrer sozialen, emotionalen und psychischen Beeinträchtigung längere Zeit zum Lernen benötigten . Daher plädiert Dargel für eine „Inklusion rückwärts": – nicht die Schüler in den Berufsbildungswerken gehen in allgemeine Regelschulen, sondern die anderen Schüler der Regelschulen gehen in die CJD-Förderberufskollegs. Eine langfristige gute Lösung sei die Öffnung der Schulen in den Berufsbildungswerken auch für Schüler ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. "Wir brauchen eine gute Lösung für die wachsende Zahl von Menschen mit psychischen, sozialen und emotionalen Störungen", fordert Dargel.

In Vertretung von Schulministerin Sylvia Löhrmann war Staatssekretär Ludwig Hecke der Hauptredner des diesjährigen Frühstücks. Er stellte die aktuelle Situation zum Thema Inklusion vor: „Die allgemeine Schule ist jetzt auch für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung der Regelförderort. Eltern von Kindern mit einer Behinderung wird bei der Schulwahl immer mindestens ein Platz in einer allgemeinen Schule angeboten “, erklärte Hecke. Die Eltern könnten für ihre Kinder aber auch weiterhin die Förderschule wählen. Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, mit dem der Rechtsanspruch auf einen Platz in der allgemeinen Schule eingeführt worden sei, gelte seit Beginn des Schuljahres 2014/15. Für den berufsbildenden Bereich gelte dies ab dem Schuljahr 2016/17.

In Nordrhein-Westfalen endet die gesetzliche Schulpflicht mit Ablauf des Schuljahres, in dem der junge Mensch sein 18. Lebensjahr vollendet, oder mit dem Ende einer dualen Berufsausbildung, die vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde. Wer danach ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende zum Besuch der Berufsschule berechtigt. Die Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung ist  an die Schulpflicht gebunden.

Junge Erwachsene ab 18 in berufsvorbereitenden Maßnahmen, die über den REHA-Bereich der Agenturen für Arbeit einen Platz in einem Berufsbildungswerk angeboten bekommen haben, können  den schulischen Teil ihrer Ausbildung in jedem Fall in einem allgemeinen Berufskolleg absolvieren. In Nordrhein-Westfalen halten die Berufsbildungswerke – besonders für den Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen – für das schulische Angebot in der Regel ein Förderberufskolleg als Ersatzschule vor. Für die Aufnahme in ein Förderberufskolleg ist die Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung erforderlich. Im Rahmen eines inklusiver werdenden Schulangebots gilt es einen Weg zu finden, der eine Öffnung für diese jungen, oftmals psychisch kranken Erwachsenen ermöglicht, ohne dass dies mit den schulgesetzlichen Vorgaben für die Aufnahme in eine Förderschule kollidiert.

Im Rahmen der Privatschulfreiheit kann ein Ersatzschulträger zum Beispiel sein schulisches Angebot ergänzend zu seinem vorhandenen Förderberufskolleg um ein allgemeines Berufskolleg erweitern, damit am Ort des Berufsbildungswerkes allgemeine Angebote auch für junge Erwachsene gemacht werden können, die nicht mehr schulpflichtig sind.

Im Anschluss an den Fachvortrag des Staatssekretärs gab es Zeit, um weitere Kontakte zwischen CJD- Vertretern und Abgeordneten zu knüpfen. "Ziel muss es sein“, so Wolfgang Langenohl, Geschäftsführer für Sozialmarketing in der CJD-Zentrale, „eine sinnvolle Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Gesetzgebung  für eine erfolgreiche Inklusion anzusteuern.“ Schließlich sei das CJD seit mehreren Jahrzehnten im Bereich der Inklusion erfolgreich, da sich Inklusion in seiner Zielsetzung der gesellschaftlichen Teilhabe durch die Teilnahme an Beruf und Arbeit verwirkliche.

Die Bewirtung des diesjährigen Parlamentarischen Frühstücks übernahmen Auszubildende aus dem CJD-Zehnthof Essen. Jeder Abgeordnete erhielt am Ende der Veranstaltung eine Minipflanze als Geschenk vom CJD, woraus bei guter Pflege eine schöne Pflanze werde, so wie auch Kinder und Jugendlichen bei guter Pflege zu starken Persönlichkeiten werden.

Weitere Informationen unter www.cjd.de  

Nordrhein Westfalen gehört zur Region West des CJD In Nordrhein Westfalen unterhält das CJD insgesamt 13 Einrichtungen: In drei Berufsbildungswerken in Frechen, Dortmund und Moers bietet das CJD Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf Erstausbildungen zur beruflichen und sozialen Rehabilitation. Die Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien mit Internaten bieten spezielle Förderung wie die Hochbegabtenförderung in der CJD Jugenddorf- Christophorusschule Königswinter, die Orchesterschule, Migrantenförderung und das Schulverweigerer-Projekt in der CJD Christophorusschule Versmold. In Essen, Olpe, Herten und im Berufsförderungszentrum Wesel widmet sich das CJD der beruflichen Vorbereitung, Ausbildung, Umschulung und Weiterbildung. Im Gästehaus in Bonn werden Tagungen und Seminare durchgeführt. Das CJD  Bonn bietet darüber hinaus politische  Weiterbildung, Organisationsberatung und schwerpunktmäßig Berufsausbildung (Reha gem. § 102 SGB III) für junge Menschen mit besonderem Förderbedarf. Die CJD Kindertagesstätte Extertal bietet eine Tageseinrichtung für Kinder zwischen 3 und 14 Jahren. Siegen Wittgenstein ist ein Zentrum diverser ambulanter und stationärer Jugendhilfemaßnahmen sowie eines Förderinternats für Aussiedler.